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Gesetze und Besimmungen für den Krankentransport
in Berlin

Rettungsdienstgesetz

Der Einsatz unserer Fahrzeuge und des Personals erfolgt selbstverstendlich entsprechend den gültigen Bestimmungen.

Fahrkostenübernahme
+ Eigenanteil
Die Übernahme der Fahrkosten ist im § 60 SGB V geregelt. Der Eigenanteil beträgt 10 % vom Gesamtfahrpreis, jedoch mindestens 5,00 EUR und höchstens 10,00 EUR.
Arbeitsunfälle Die Transportkosten für Krankentransport und Mietwagen werden bei Arbeitunfällen über die Berufsgenossenschaft abgerechnet.
privat Versicherte Die Abrechnung erfolgt hier nach der Höchstpreisverordnung des Landes Berlin.
Verordnung
durch den Arzt
Krankentransport und Mietwagen werden durch den behandelnden Arzt verordnet. Der Patient erhält die "Verordnung einer Krankenbeförderung" im Volksmund auch Transportschein genannt.
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