Gesetze
und Besimmungen für den Krankentransport
in Berlin |
| Rettungsdienstgesetz |
Der Einsatz unserer Fahrzeuge und des Personals erfolgt selbstverstendlich
entsprechend den gültigen Bestimmungen. |
Fahrkostenübernahme
+ Eigenanteil |
Die
Übernahme der Fahrkosten ist im § 60 SGB V geregelt. Der
Eigenanteil beträgt 10 % vom Gesamtfahrpreis, jedoch mindestens
5,00 EUR und höchstens 10,00 EUR. |
| Arbeitsunfälle |
Die
Transportkosten für Krankentransport und Mietwagen werden bei
Arbeitunfällen über die Berufsgenossenschaft abgerechnet. |
| privat
Versicherte |
Die
Abrechnung erfolgt hier nach der Höchstpreisverordnung des Landes
Berlin. |
Verordnung
durch den Arzt |
Krankentransport
und Mietwagen werden durch den behandelnden Arzt verordnet. Der Patient
erhält die "Verordnung einer Krankenbeförderung"
im Volksmund auch Transportschein genannt. |