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Hier finden  Sie die Voraussetzungen für die Durchführung eines Krankentransports

Seit dem 24. Juli 2015 gilt das neue GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, danach sind alle  planbaren Fahrten vor Fahrtantritt zu  genehmigen
Hier                   zum Bundesgesundheitsministerium

Wir bieten Ihnen folgende  Transportarten an

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Krankentransportwagen

Der Patient wir mit Hilfe eines Tragestuhls oder Trage befördert. Während des Transports ist eine nicht ärztliche, medizinisch-fachliche Betreuung erforderlich. Die Ausrüstung eines KTW ist erforderlich.

Tragestuhlwagen (TSW)

Der Patient muss selbständige ins Fahrzeug einsteigen können, längere Strecken oder Etagen werden mit einem Tragestuhl bzw. Rollstuhl  bewältigt. Aus medizinischen Gründen können keine öffentlichen Transportmittel benutzt werden. Es findet keine Betreuung statt.

Mietwagen (MW)

Der Patient muss Treppen alleine bewältigen und  selbständig ins Fahrzeug einsteigen können,. Aus medizinischen Gründen können keine öffentlichen Transportmittel benutzt werden. Es findet keine Betreuung statt.

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