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Hier finden Sie die Voraussetzungen für die Durchführung eines Krankentransports
Seit dem 24. Juli 2015 gilt das neue GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, danach sind alle planbaren Fahrten vor Fahrtantritt zu genehmigen
Hier zum Bundesgesundheitsministerium
Wir bieten Ihnen folgende Transportarten an
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Krankentransportwagen
Der Patient wir mit Hilfe eines Tragestuhls oder Trage befördert. Während des Transports ist eine nicht ärztliche, medizinisch-fachliche Betreuung erforderlich. Die Ausrüstung eines KTW ist erforderlich.

Tragestuhlwagen (TSW)
Der Patient muss selbständige ins Fahrzeug einsteigen können, längere Strecken oder Etagen werden mit einem Tragestuhl bzw. Rollstuhl bewältigt. Aus medizinischen Gründen können keine öffentlichen Transportmittel benutzt werden. Es findet keine Betreuung statt.

Mietwagen (MW)
Der Patient muss Treppen alleine bewältigen und selbständig ins Fahrzeug einsteigen können,. Aus medizinischen Gründen können keine öffentlichen Transportmittel benutzt werden. Es findet keine Betreuung statt.
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